Voraussetzungen:
Sie sollten wenigstens 16 Jahre alt sein.
Lassen Sie sich zunächst von einem Flugmediziner bescheinigen, dass Sie flugtauglich sind.
Kümmern Sie sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages um:
- den Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO,
- die Teilnahme an einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" oder die Kopie Ihres Führerscheins (Klasse 3),
- einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate),
- eine Kopie vom Pass oder Personalausweis sowie 3 Passbilder.
Die notwendigen Adressen erhalten Sie von Ihrem Fluglehrer.
Theorie...
Die Theorieausbildung zum Motorflugzeugführer (PPL-A) umfasst 100 Unterrichtstunden (á 45 min)
in den Fächern:
- Grundlagen des Fliegens,
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde,
- Flugleistung-Flugplanung,
- Meteorologie,
- Navigation,
- Luftrecht,
- Betriebliche Verfahren und
- Menschliches Leistungsvermögen.
Sie erhalten Unterricht zum Erwerb des Flugfunksprechzeugnisses BZF II (deutsch).
Die Prüfung hierzu findet bei der Bundesnetzagentur in Berlin statt.
Die Theorie-Prüfungen werden mittels "Multiple Choice-Verfahren" am PC durchgeführt.
Es müssen in jedem Fach mindestens 75% erreicht werden.
... und Praxis:
Vorgeschrieben sind 45 Flugstunden, davon:
- Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
- Mindestens 10 Stunden Alleinflug (Solo)
- Mindestens 5 Stunden Überlandflug
Wenn Sie die einfachen Flugelemente, Platzrunden, Start und Landung sicher beherrschen, wird Ihnen die
Maschine zum Alleinflug (Solo) anvertraut.
Nach bestandener Theorie-Prüfung folgt die Ausbildung zum Streckenflug.
Nun können Sie sich weit über die Umgebung des Startflugplatzes hinauswagen. Krönender Abschluss
ist ein 300 km-Dreieckflug, den Sie allein absolvieren.
Sie werden von uns langfristig auf die praktische Prüfung vorbereitet, bei der Sie zeigen, dass Sie das
Luftfahrzeug sicher beherrschen, Flüge umsichtig planen und zuverlässig navigieren können.